In Bremen werden bisher keine Allgemeinen Studiengebühren erhoben, die Einführung von Allgemeinen Studiengebühren (etwa 500 Euro pro Semester) wird aber diskutiert.
Ab dem Wintersemester 2006 / 2007 müssen Studenten, die ihren Erstwohnsitz außerhalb der Hansestadt haben, grundsätzlich ab dem 3. Semester Studiengebühren in Höhe von 500 Euro pro Semester entrichten. Diese Regelung ruht nach entsprechenden Gerichtsurteilen aktuell.
Ab dem Wintersemester 2006 / 2007 müssen Langzeitstudenten (ab dem 15. Semester) Langzeitstudiengebühren in Höhe von 500 Euro pro Semester entrichten.
50 Euro pro Semester