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Studiengebühren in Hamburg

In Hamburg werden bisher keine Allgemeinen Studiengebühren erhoben, die Einführung von Allgemeinen Studiengebühren (500 Euro pro Semester) wurde aber bereits vom Senat beschlossen. Sollte die Bürgerschaft zustimmen, werden ab dem Sommersemester 2007 Allgemeine Studiengebühren erhoben.

Nach dem vorliegenden Beschluss werden die bisherigen Gebühren (bis auf den Verwaltungskostenbeitrag) nicht mehr erhoben.

Viele Studenten sollen die Möglichkeit eines niedrig verzinsten Darlehens erhalten, bei dem erst 18 Monate nach dem Studienende mit der Tilgung begonnen werden muss – sofern das Einkommen hoch genug ist.

Ausnahmen von den Allgemeinen Studiengebühren:
Studenten mit Kind/ern unter 14 Jahren sowie behinderte und / oder kranke Studierende (SGB IX) müssen keine Studiengebühren entrichten.

Studenten mit Erstwohnsitz außerhalb der Region Hamburg

Seit dem Sommersemester müssen Studenten, die ihren Erstwohnsitz außerhalb der Region Hamburg haben, pro Semester Studiengebühren in Höhe von 500 Euro entrichten.

Die Studiengebühren werden momentan nicht erhoben, da gegen die Erhebung geklagt wird.

Langzeitstudiengebühren

Seit dem Sommersemester 2004 müssen Langzeitstudenten 500 Euro pro Semester als Langzeitstudiengebühren entrichten.

Verwaltungskostenbeitrag

50 Euro pro Semester


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