In Hessen werden bisher keine Allgemeinen Studiengebühren erhoben, die Einführung von Allgemeinen Studiengebühren wurde aber bereits von der Landsregierung beschlossen.
Nach dem Beschluss müssen alle Studenten ab dem Wintersemester 2007 / 2008 Allgemeine Studiengebühren in Höhe von 500 Euro pro Semester entrichten.
Studenten, die nicht aus der Europäischen Union stammen und zum Studium nach Deutschland kommen sowie Studenten von nicht-konsekutiven Master-Studiengängen müssen 1500 Euro pro Semester entrichten.
Seit dem Sommersemester 2004 müssen Langzeitstudenten (Staffelung; beginnt ab dem vierten Semester über der Regelstudienzeit) Langzeitstudiengebühren in Höhe von 500 Euro bis 900 Euro pro Semester entrichten.
500 Euro pro Semester (Mindestbetrag. Die Hochschulen könnten bis zu 1500 Euro erheben, momentan macht aber keine Hochschule davon Gebrauch).
50 Euro pro Semester