Ab dem Wintersemester 2006 / 2007 werden von Erstsemestern bis zu 500 Euro Studiengebühren pro Semester erhoben, ab dem Sommersemester 2007 müssen auch alle anderen Studenten die Allgemeine Studiengebühren entrichten.
Wichtig:
In Nordrhein-Westfalen haben die Hochschulen generell die Möglichkeit, über die Erhebung von Studiengebühren zu entscheinden. Das heißt: Es ist theoretisch möglich, dass an zwei benachbarten Universitäten unterschiedliche Konzept verfolgt werden. Bisher haben sich aber erst einige Hochschulen gegen die Erhebung von Studiengebühren entschieden.
Ausnahmen von Allgemeinen Studiengebühren:
Einige Gruppen von Studenten können ‚Äì auf Antrag ‚Äì von der Entrichtung der Studiengebühren befreit werden. Darunter fallen Studenten mit eigenem Kind (drei Semester), Behinderung und / oder chronischer Krankheit sowie studentische Vertreter in Hochschulgremien (zwei Semester).