Grundschüler dürfen nicht studieren
An der Universität Ottawa sind zwei Teilnehmer des Kurses „Auswirkungen des wissenschaftlichen Fortschrittes auf ökologische, politische und ethische Fragen“ von der Hochschule exmatrikuliert worden. Gegen die Exmatrikulation von der Hochschule wollen die beiden Studenten nun vor Gericht Klage einreichen. Dabei lassen sie sich von Ihrer Mutter vertreten, sie selbst sind mit 10 Jahren noch zu jung.
Die Universität hatte bei der Einschreibung der beiden Jungen nicht bemerkt, dass diese kein Abschluss-Zeugnis der High-School vorlegen konnten und die Zwillingen daher als ordentliche Studenten aufgenommen. Erst nach einem halben Semester bemerkte man den Fehler – jetzt wollen die Jungen wegen Altersdiskriminierung vor die Menschenrechtskommission ziehen.
Den Kurs „Auswirkungen des wissenschaftlichen Fortschrittes auf ökologische, politische und ethische Fragen“ haben die beiden trotz der Exmatrikulation weiterbesucht – und die Abschlussprüfung mit der Note „befriedigend“ bestanden.