Studiengang-Verzeichnis

Studieren und Studium an Universitäten und Fachhochschulen


Start » Studienbeginn » Uni-Lexikon »

Exmatrikulation

Die Exmatrikulation ist das Gegenteil der Immatrikulation (Einschreibung an einer Universität oder Fachhochschule). Wer nicht mehr an der Hochschule, an der er eingeschrieben ist, studieren möchte (z.B. wegen eines Hochschulwechsels), muss sich beim Studentensekretariat exmatrikulieren.

Dabei wird zwischen einer sofortigen Exmatrikulation und der Exmatrikulation zum Semesterende unterschieden. Wer sich sich per sofort exmatrikuliert, verliert damit auch sofort die Rechte, die sich mit dem Status „Student“ verbinden (z.B. Semesterticket, Krankenversicherung für Studenten). Eine Variante der Exmatrikulation ist die Zwangsexmatrikulation, die von der Hochschule, wie der Begriff schon sagt, in einigen Fällen zwangsweise ausgesprochen wird (z.B. wenn eine Prüfung endgültig nicht bestanden wurde). Wer sich exmatrikulieren möchte, z.B. weil er die Hochschule wechseln möchte oder sein Studium beeendet, muß an den meisten Hochschulen vor dem Absenden des Antrag auf Exmatrikulation nachweisen, dass er keine Bücher aus den Bibliotheken mehr ausgeliehen hat. Häufig bestätigen die Bibliotheken dies auf dem Antrag auf Exmatrikulation.
Veröffentlicht in der Rubrik »Uni-Lexikon«
Schlagworte: ,
Du hast noch eine Fragen?
Im Forum findest du Hilfe zu vielen Themen rund ums Studium wie z. B. Bewerbung und Numerus Clausus oder zum Bafög. Zusätzlich gibt es eine kostenlose Studienberatung!

Aktuelle BeitrŠge im Forum

Informationen
Beliebte Themen
Bachelor Bafög Duales Studium Geschichte Medizin Philosophie Physik Politikwissenschaft Psychologie Semester Studenten Studienfinanzierung Studiengebühren Studiengänge Studium

© 2004 - 2024 Studiengang-Verzeichnis nach oben