Exmatrikulation
Die Exmatrikulation ist das Gegenteil der Immatrikulation (Einschreibung an einer Universität oder Fachhochschule). Wer nicht mehr an der Hochschule, an der er eingeschrieben ist, studieren möchte (z.B. wegen eines Hochschulwechsels), muss sich beim Studentensekretariat exmatrikulieren.
Dabei wird zwischen einer sofortigen Exmatrikulation und der Exmatrikulation zum Semesterende unterschieden. Wer sich sich per sofort exmatrikuliert, verliert damit auch sofort die Rechte, die sich mit dem Status „Student“ verbinden (z.B. Semesterticket, Krankenversicherung für Studenten).
Eine Variante der Exmatrikulation ist die Zwangsexmatrikulation, die von der Hochschule, wie der Begriff schon sagt, in einigen Fällen zwangsweise ausgesprochen wird (z.B. wenn eine Prüfung endgültig nicht bestanden wurde).
Wer sich exmatrikulieren möchte, z.B. weil er die Hochschule wechseln möchte oder sein Studium beeendet, muß an den meisten Hochschulen vor dem Absenden des Antrag auf Exmatrikulation nachweisen, dass er keine Bücher aus den Bibliotheken mehr ausgeliehen hat. Häufig bestätigen die Bibliotheken dies auf dem Antrag auf Exmatrikulation.