In Niedersachsen werden ab dem Wintersemester 2006 / 2007 bei Erstsemestern Allgemeine Studiengebühren in Höhe von 500 Euro pro Semester erhoben, ab dem Sommersemester 2007 gilt diese Regelung für alle Studenten.
Es wird ein Darlehen angeboten, bei dem erst nach Ende des Studiums mit der Tilgung begonnen werden muss.
Ausnahme:
Studenten mit Kind/ern unter 14 Jahren müssen keine Studiengebühren entrichten.
Langzeitstudenten (ab 4 Semester über Regelstudienzeit, Achtung: Alle Hochschulsemester zählen!) müssen pro Semester 500 Euro Langzeitstudiengebühren entrichten.
75 Euro pro Semester