In Thüringen werden momentan keine Allgemeinen Studiengebühren erhoben.
Langzeitstudenten (ab dem vierten Semester über der Regelstudienzeit, Achtung: Alle Hochschulsemester zählen) müssen Langzeitstudiengebühren in Höhe von 500 Euro pro Semester entrichten.
50 Euro pro Semester (Von der Landesregierung bereits beschlossen, aber noch nicht dem Landtag zur Abstimmung vorgelegt.)