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Befähigung zum Richteramt

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Ich habe heute in der zeit eine Stellenanzeige einer Kirche (irgendeine evangelische Landeskirche) gesehen. Da wird ein hoher Posten ausgeschrieben, mit dem Hinweis, der Bewerber müsse die „Befähigung zum Richteramt“ haben.
Kann mir einer sagen, was man sich da drunter vorzustellen hat?

28.06.2007 18:45


Ich verstehe unter dem Begriff Befähigung zum Richteramt, dass du grundsätzlich als Richter arbeiten könntest. Dafür brauchst du wohl ein Jura-Studium mit 1. Staatsexamen und zusätzlich noch das 2. Staatsexamen, mit dem du dich um eine Stelle als Richter bewerben könntest.
Grüße, Ronny

29.06.2007 08:58


Das stimmt. Um als Richter, Staatsanwalt oder Anwalt arbeiten zu können, braucht man immer auch die Befähigung zum Richteramt. Das wird von vielen auch als Problem beim Jura-Studium gesehen, denn das Studium ist immer noch auf den Richter zugeschnitten, obwohl nur ein geringer Prozentsatz der Jura-Studenten Richter wird.

30.06.2007 18:29


Ja, unter dem § 5 (I) im BGB kann man sich das noch einmal durchlesen. Aber ihr liegt vollkommen richtig.

29.05.2012 22:30


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