Fachhochschulreife nach der Jahrgangstufe 11
Anzeige
hallo erst mal,
also ich habe bis Sommer 2009 die 12. klasse auf einem Gymnasium besucht.
Beendet habe ich sie aber leider nur mit der Fachhochschulreife nach der Jahrgangsstufe 11.
Daher wollte ich wissen ob ich jetzt an einer Fachhochschule studieren kann ohne eine Ausbildung absolviert zu haben und vor allem was ich alles studieren könnte.
hoffe ihr könnt mir weiterhelfen...
02.03.2010 17:54
Oh ja!
ich kann dir helfen:
aber nicht weinen;)
das ding was du da nach der 11. hast nennt sich nicht fachhochschulreife XDXD
das nennt sich oberstufenreife
resumée: nix! erstmal schön auf den hintern setzen und schön das abi (=fachhochschulreife) nachholen
warst echt 7 jahre aufm gym und hast keinen plan was n abi is?^^
...geil!
16.03.2010 19:01
Oh man!!
Pauli du hast ja gar keinen Schimmer.
Wenn man die 12. Klasse absolviert hat und z.B. ne Ausbildung hinten ran gehangen hat, wird einem die Fachhochschulreife anerkannt.
Wenn man die 13. Klasse erfolgreich beendet hat, erlangt man die HOCHschulreife.
Nichts für ungut ;-) lol
19.03.2010 20:08
Nach der 11. Klasse kannst Du in bestimmten Bundesländern den schulischen Teil der Fachhochschulreife haben. Es folgt DANACH der Erwerb des praktischen Teils, z.B. durch eine Ausbildung oder (ich glaube auch) nach einem 1jährigen Praktikum in dem Bereich, den DU Studieren willst. Dann! kannst Du an einer FH einen, Deinem praktischen Teil entsprechend ausgerichteten, Studiengang wählen.
19.03.2010 23:32
Hallo zusammen,
ich hab damals meine Schule mit dem schulischen Teil der Fachhochschulreife nach Klasse 11 verlassen. Ich habe danach eine Ausbildung zum Industriekaufmann angefangen und erfolgreich abgeschlossen (vor IHK). Seit dem habe ich gearbeitet und über zwei Jahre Berufspraxis.
Ich brauche jetzt eine Bescheinigung der Fachhochschulreife.
1) Kann ich mir diese bescheinigen lassen und wenn ja wo?
2) Ist es von bedeutung welche Ausbildung ich gemacht habe? (Auf den Seiten des Ministeriums steht nur das es eine annerkannte Berufsausbildung sein muss. Ist das der Fall?)
Zur Info, habe damals versucht mein Vollabitur zu machen, habe aber nach der 12 abgebrochen weil meine Noten in der 12 Klasse wohl zu schlecht waren um zu den Prüfungen zugelassen zu werden.
Bitte um eine schnelle Antwort da mir die Zeit davon läuft.
12.04.2010 11:43
Hallo Studis
mir gehts momentan ähnlich..
nach der 12. Klasse (schulischer Teil der Fachhochschulreife) hatte ich einen längeren Krankenhausaufenthalt und habe anschließend eine kaufmännische Ausbildung begonnen.
In 2 Monaten mache ich die Abschlussprüfung(IHK) und möchte dann in Berlin studieren. Um mit dem Einstieg nicht aufs übernächste Semester zu warten möchte ich die fachgebundenen Studienberechtigung natürlich vor Ende der Ausbildung beantragen.
Frist fürs Wintersemester: Mitte Juni
[1] Sind Anträg auf vorläufige Immatrikulation immer an mehrjährige Berufspraxis geknüpft?
[2] Muss meine kaufmännische Ausbildung im Zusammenhang mit der Studienfachwahl stehen? (Affinität zum Beruf)
[3] An wen richtet der Antrag auf Zulassung ??
Auf einigen Seiten steht das es die Hochschulen selbst entscheiden, andererseits macht die "VO-KA" Ausnahmen: §47 Abs.
(5) Wer neben dem Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife den Nachweis einer [...] abgeschlossenen Berufsausbildung erbringt, erhält auf Antrag ein Zeugnis über die Berechtigung zum Besuch der Fachhochschule...
[durch die Schulaufsichtsbehörde? ]
Vielen Dank schonmal im Vorraus!
04.05.2010 14:43
Hey alle zusammen!
Also bei uns in BA-WÜ ist es so, dass du nach der 12 Klasse (auch an beruflichen Gymnasien) den schulischen Teil der Fachhochschulreife erlangt hat. Um dann aber letztendlich an irgendeiner Fachhochschule studieren zu können muss man aber entweder eine Ausbildung abgeschlossen haben oder ein 1-jähriges Praktikum gemacht haben. Das Praktikum sollte man möglichst indem Bereich machen, in dem man später gerne studieren möchte. Deine ehemalige Schule wird dir dann nach der Ausbildung oder dem Praktikum die Fachhochschulreife ausstellen. Die Fehltage die du währenddessen gehabt hast, musst du der Schule ebenfalls melden, bzw. müssen in der Bestätigungsschreiben der Firma aufgelistet sein bei der du dein Praktikum gemacht hast. Wenn du ´ne Ausbildung gemacht hast musst du eben dein Abschlusszeugnis abgeben.
So, ist zwar etwas viel Text aber ich hoffe, dass ich euch weiterhelfen konnte.
Liebe Grüße!!!
19.08.2010 17:16
Hallo alle zusammen,
ich habe die Schule auch während der 13.Kl verlassen und im Zeugnis steht, dass ich den theoretischen Teil der Fachhochschulreife erworben habe- nun habe ich eine Ausbildung angefangen und auf der Berufschule kann ich mit Abitur oder einer Fachhochschulreife die Fächer GK- und Deutsch abwählen.Mein Zeugnis würden die Schulleiter anerkennen, so dass ich D-und GK abwählen kann- und somit auch gegen Ende der Berufsausbildung keine Prüfung in diesen Fächern absolvieren muss! Meine Frage ist es nun, ob dies Konsequenzen für ein Studium auf einer FH hat, wenn in diesen Fächern keine Prüfung abgelegt worden ist- oder gilt während der Ausbildung nun nur der "Praktische Teil"?? vom Stand her gleicht Deutsch und GK dem Hauptschulniveau! lg und danke für jede Antwort :-)
02.10.2010 14:47
Hallo zusammen!
Mein Problem ist folgendes:
Ich möchte gerne Kunstgeschichte studieren, habe aber nur eine Fachhochschulreife, welche eine dreijährige schulische Ausbildung war, in der ich auch Kunstgeschichte als Prüfungsfach hatte.
Nach dieser schulischen Ausbildung habe ich meine derzeitige betriebliche Ausbildung zur Raumausstatterin begonnen (Abschlussprüfung Mitte nächsten Jahres).
Meine Frage ist nun, ob ich mit diesen Voraussetzungen Kunstgeschichte studieren kann, da ich bis jetzt nur Universitäten gefunden habe, die diesen Studiengang anbieten.
Vielen Dank schonmal im voraus,
LG
anni
08.10.2010 19:24
Hallo ich habe mal folgendes gelesen: wenn man den schulischen teil der fhr nach der 11 hat würde ein einjähriges praktikum ausreichen, sobald man ein einjähriges praktikum absolviert hat während der 11. klasse. stimmt das?
11.12.2010 17:49