Hallo Zusammen,
ich habe dieses Semester nur noch eine klitzekleine "Nach- Examensprüfung" gehabt. Da ich zur Anmeldung beim Landesprüfungsamt eine Bescheinigung brauchte, dass ich für dieses WS 08 erneut eingeschrieben bin, hab ich das Geld rasch überwiesen. Leider habe ich durch den Vorbereitungsstress und anderen Stress den Termin verpasst, bis zu dem man einen Antrag auf "Befreiung" für dieses Semster beantragen kann. Es steht allerdings dabei, dass im Falle eine "trifftigen Grundes" auch nachträglich ein solcher Antrag bewilligt werden kann. Ich wollte jetzt die Frage an euch stellen, habt ihr eine Idee was ein solcher "trifftiger Grund" sein könnte?
Ich würd mich riiiiiiieeeeeeeeesig über Antworten freuen :wink:
Viele Grüße, K-fee76
18.11.2008 15:45