Ich kann dir leider nicht sagen, ob du aufgrund deiner Meister-Prüfung im Studium etwas anerkannt bekommst. Ich kann dir aber sagen, dass du für das Studium an einer Uni in NRW noch eine Aufnahmeprüfung machen musst.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Zugangsprüfung genannten Aufnahmeprüfung ist, dass du du
1. mindestens von 23 Jahre alt bist und
2. eine mindestens 3-jährige berufliche Tätigkeit oder selbstständige Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einer erziehungs- oder pflegebedürftigen Person
nachweisen kannst.
In der Prüfung wird dann überprüft, ob du auch "ohne formale Hochschulreife die fachlichen und methodischen Voraussetzungen zum Studium an Hochschulen" in NRW hast. Das alles kannst du bei der
arbeitsagentur nachlesen.
Wegen einer Verkürzung des Studium (also ob dir etwas von deiner Meister-Ausbildung im Studium anerkannt wird), würde ich an deiner Stelle direkt bei den Unis nachfragen, an denen du deinen Gewerbelehrer (was ist das eigentlich? Du meinst doch eigentlich "Berufsschullehrer" oder?) machen kannst.
Grüße aus Essen,
Randnotiz