Studiengang-Verzeichnis

Studieren und Studium an Universitäten und Fachhochschulen


Start » Forum > Studienberatung

Voraussetzungen Maschinenbau / Produktentwicklung/Produktion

Anzeige
Grüß' euch, ich habe mal eine Frage. Ich möchte zum Wintersemester 07/08 den
Studiengang Produktentwicklung und Produktion belegen. Telefonisch sind an der FH
kaum Ansprechpartner zu erreichen und per Mail werde ich immer an andere
weitergeleitet. Daher versuch ich's mal hier:

Am 30.4. beende ich meinen Zivildienst. Frage ist nun: Wie viele Wochen Praktikum
muss ich vorher machen? Ich habe Abitur. Auf der Homepage der FH steht sinngem. "bei beendigung des
Zivildienstes unmittelbar vor Studienbeginn 8 Wochen Praktikum, ansonsten 12.
Mein Praktikum möchte ich in einem Stahl/Metallbaubetrieb machen, sollte doch
möglich sein? Und wann muss ich eine Praktikumsbescheinigung vorlegen? Zusammen mit
der Bewerbung spätestens am 15.7. oder bei Beginn des Studiums am 1.10.?

Vielleicht könnt ihr mir ja einige Fragen beantworten.
Viele Grüße
Matthias

23.04.2007 13:39


Hallo Matthias! Du meinst den Studiengang Produktentwicklung und Produktion an der FH Düsseldorf, richtig? - Dann versuche ich gerne, dir zu helfen!

Ich verstehe die Prüfungsordnung etwas anders als du: Du musst (siehe §3.4) vor Beginn des Studiums 12 Wochen Praktikum machen. Nur wenn du "triftige Gründe" (siehe §3.7) nachweisen kannst (deinen Zivildienst würde ich als triftigen Gurnd sehen), brauchst du auf Antrag(!) bis zu Beginn des Studiums zum Wintersemester nur 8 Wochen Praktikum absolvieren - die anderen 4 Wochen kannst du aber nicht sparen, sondern musst sie bis zum Ende des Grundstudiums nachholen.

Was du beim Grundpraktikum machen sollst, steht auch in der Prüfungsordnung der Fachhochschule: Du musst: Metalle, Kunststoffe und andere Werkstoffe maschinell bearbeiten, maschinelle Zerspannungstech***n und spanlose Formgebungstech***n kennenlernen, Wärmebehandlung und Oberflächenbehandlung sowie Verbindungstech***n kennenlernen.

Noch einmal zusammengefasst: Du musst 12 Wochen Praktikum nachweisen und während des Praktikums Tätigkeiten in den genannten Bereichen machen. Dies sollte auch im Praktikumszeugnis bzw. der Praktikumsbescheinigung stehen.

Das Praktikum musst du bis zum Studienbeginn - das ist meist der Beginn des Wintersemester (also der 01.10.) nachweisen - genau steht das aber nicht in der Prüfungsordnung. Die Frage würde ich versuchen, bei der Studienberatung der FH Düsseldorf zu klären.

Ich hoffe, dir damit geholfen zu haben!

23.04.2007 17:38


Beitrag schreiben (als Gast)

Beim Verfassen des Beitrages bitte die Forenregeln beachten.

Die Antwort wird nach der Überprüfung durch einen Moderator freigeschaltet.

[BBCode-Hilfe]


Beliebte Artikel
© 2004 - 2013 Studiengang-Verzeichnis Powered by JKBB | nach oben