Hallo Matthias! Du meinst den Studiengang
Produktentwicklung und Produktion an der
FH Düsseldorf, richtig? - Dann versuche ich gerne, dir zu helfen!
Ich verstehe die
Prüfungsordnung etwas anders als du: Du musst (siehe §3.4) vor Beginn des Studiums 12 Wochen Praktikum machen. Nur wenn du "triftige Gründe" (siehe §3.7) nachweisen kannst (deinen Zivildienst würde ich als triftigen Gurnd sehen), brauchst du auf Antrag(!) bis zu Beginn des Studiums zum Wintersemester nur 8 Wochen Praktikum absolvieren - die anderen 4 Wochen kannst du aber nicht sparen, sondern musst sie bis zum Ende des Grundstudiums nachholen.
Was du beim Grundpraktikum machen sollst, steht auch in der Prüfungsordnung der Fachhochschule: Du musst: Metalle, Kunststoffe und andere Werkstoffe maschinell bearbeiten, maschinelle Zerspannungstech***n und spanlose Formgebungstech***n kennenlernen, Wärmebehandlung und Oberflächenbehandlung sowie Verbindungstech***n kennenlernen.
Noch einmal zusammengefasst: Du musst 12 Wochen Praktikum nachweisen und während des Praktikums Tätigkeiten in den genannten Bereichen machen. Dies sollte auch im Praktikumszeugnis bzw. der Praktikumsbescheinigung stehen.
Das Praktikum musst du bis zum Studienbeginn - das ist meist der Beginn des Wintersemester (also der 01.10.) nachweisen - genau steht das aber nicht in der Prüfungsordnung. Die Frage würde ich versuchen, bei der
Studienberatung der FH Düsseldorf zu klären.
Ich hoffe, dir damit geholfen zu haben!