Hallo,
ich hätte da mal eine Frage bzgl. Wartesemester. Ich habe 2004 eine schulische Ausbildung + den schulischen Teil der Fachhochschulreife absolviert. Danach habe ich direkt eine Ausbildung angefangen und diese 2007 erfolgreich beendet. Im Moment arbeite ich immernoch in meinem Ausbildungsbetrieb...
Meinen praktischen Teil der Fachhochschulreife, habe ich ja durch die Ausbildung absolviert. Leider habe ich danach vergessen mir mein komplettes Zeugnis (schulischen und praktischen Teil) der Fachhochschulreife austellen zu lassen.
Jetzt wollte ich aber doch noch gerne studieren gehen... Ab wann gelten meine Wartesemester? Hoffentlich nicht erst ab dem Tag, wo ich mir mein komplettes Zeugnis der Fachhochschulreife hab austellen lassen?
Ich hoffe es ist einigermaßen verständlich...
Grüße & Danke
Thomas
22.10.2008 18:02