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Lehramt mit Fachoberschule? [2]

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Hallo zusammen.....mal kurz zu mir - Ich mache gerade meine Fachhochschulreife an der FOS-Wirtschaft! Wie der Name "Fachhochschulreife" schon sagt, berechtigt dieser Abschluss zum Studium an einer Fachhochschule (es gibt allerdings auch einige Ausnahme-Universitäten, denen ein solcher Abschluss als Voraussetzung zum Studium genügt). Nichtsdestotrotz werdet ihr wohl kaum eine Uni finden, in der ihr mit FOS-Abschluss auf Lehramt studieren könnt. In der Regel berechtigt aber ein FH-Studium zum weiterführenden Studium an einer UNI. Also wäre der Weg folgender: 1. Sozialpädagogik (FH) 2. Lehramt an der UNI! Wer Zeit, Geld und Ideale hat - bitteschön! Ansonsten sollte man sich immer vorher überlegen, wo die Perspektiven mit welchen Abschluss liegen und man sollte vor allem wissen was man will. Ich studiere ab dem Wintersemester 2008 Biomedizinische Technik an der Hochschule Anhalt in Köthen...

22.04.2008 13:35


Scheinbar gibt es hier Leute die noch immer nicht verstanden haben das ein FOS Abitur KEIN normales Abi ist!!! Wenn man ganz normal FOS macht (das heist 11 u 12 klasse) hat man das sog. FACHabi. Damit kann man wie mein Vorgänger schon gesagt hat an der FH (fachhochschule) studieren. Aber NICHT an der Uni und daher auch KEIN Lehramt!!! Egal wie ihr euch das auch immer vorstellt, wer bis zur 12. Klasse FOS macht hat KEINE Berechtigung Lehramt zu studieren!!!!
Um Lehramt studieren zu können müsst ihr bereits in der 12. Klasse Französisch belegen (auser ihr kommt vom realschulzweig und habt DELF gemacht od vom Gymi und hattet eine weitere Fremdsprache neben Englisch)und dann in die FOS 13 gehen. Dort habt ihr dann wieder Französisch und nach dem Schuljahr schreibt ihr ABITUR. Wichtig: Man braucht um Lehramt studieren zu können VOLLABI und nicht nur Fachabi, d.h. ihr braucht die FOS 13 die 12te langt NICHT!!!

Was man auch machen kann das hat ja mein Vorgänger auch schon geschildert, dass man erst ein studium an der FH macht und danach nach einem vollen Studium an die Uni geht (danach hat man erst die Berechtigung dazu wenn man vorher nur die FOS12 hat). Allerdings studiert ihr dann zweimal und das ist sinnlos!

Ich mache zur Zeit die FOS 13 und weis daher was den Richtlinien entspricht. Allerdings hört sich FOS13 besser an als sie ist. Ihr habt 0 Freizeit hockt bis Nachts um 3 vor den Büchern und fresst nur noch Scheise (Mc Bk etc) da ihr nich tmal zeit habt was zu kochen. Ich würde mir das stark überlegen ob ich mein Fachabi nicht nutze und an der FH studier - das kostet euch weniger Nerven!! Nur wer wirklich unbedingt an der Uni studieren will sollte sich diesen Strapazen aussetzen.
LG Jenny

23.05.2009 14:15


Denke auch das man dann an der FH studieren sollte.
Ihr könnt dann immer noch Wirtschaftspädagigik studieren. Da seit ihr dann nach einem Referendariat aus Lehrer, eben nur an FOS und Berufsschulen.

25.05.2009 09:56


Liebe Katja, ich habe mich mit dem Thema Lehramt nach FOS auch schon beschäftigt und bei mir in Bayern kann man Lehramt Englisch und Sport in Form einer Fachlehrer Ausbildung werden.
Die Foraussetzungen sind entweder eine Ausbildung in der Fachrichtung Sport oder die Fachhochschulreife. Die Ausbildung dauert 2 Jahren (schulisch) und dann noch 2 Jahre als Referendar an einer Schule.

Ich hoffe das hilft dir weiter lg Steffi

23.05.2010 14:38


Mit einem Fachabitur kann man auf Lehramt studieren !!
Man geht auf die FOS(Fachoberschule) und macht da solange weiter,bis man zu den Prüfungen kommt,die zur Fachhochschulreife führen.
Wer diese dann auch noch besteht, hat sein Fachabitur und hat die Berechtigung an einer Fachhochschule zu studieren, auch Lehramt !!
Man sollte sich eine FOS suchen, die die Schwerpunkte Pflege,Sozialpädagogik oder Agrar-Wirtschaft suchen !!
Wichtig ist nur, dass nicht jede Fachhochschule das Studium Lehramt anbietet ;)
Die Uni Kassel bietet ein Lehramtsstudium an,auch mit Fachhochschulreife ;)
Hoffe,dass ich weiterhelfen konnte

27.11.2010 12:05


Mit einem Fachabitur kann man auf Lehramt studieren !!
Man geht auf die FOS(Fachoberschule) und macht da solange weiter,bis man zu den Prüfungen kommt,die zur Fachhochschulreife führen.
Wer diese dann auch noch besteht, hat sein Fachabitur und hat die Berechtigung an einer Fachhochschule zu studieren, auch Lehramt !!
Man sollte sich eine FOS suchen, die die Schwerpunkte Pflege,Sozialpädagogik oder Agrar-Wirtschaft suchen !!
Wichtig ist nur, dass nicht jede Fachhochschule das Studium Lehramt anbietet ;)
Die Uni Kassel bietet ein Lehramtsstudium an,auch mit Fachhochschulreife ;)
Hoffe,dass ich weiterhelfen konnte

27.11.2010 12:06


Ich wäre sehr froh, wenn ihr mir bei meiner Frage weiterhelfen könntet..

Ich werde nächstes Jahr in die 13te Fos gehen und möchte mit meinem Abi am liebsten Lehramt Mathe und Sport für Realschule studieren!

Stehen die Erfolgschancen in Mathematik mit einem Abidurchschnitt von 3,0 dabei gut?!

19.01.2011 15:12


Mit Fachabitur kann man auf Lehramt studieren PUNKT.
Wieso reden so viele so einen stuss wenn sie selbst keine ahnung haben.
Fakt ist : ES GEHT !
LG jones

22.01.2011 17:02


Sry aber mit dem fachabitur kann Hessen weit auch an normalen Hochschulen studiert werden es gibt leider ein zwei Unis, wie die Goethe Uni Frankfurt, die meinen zu gut zu sein und es deswegen nicht zulassen aber rechtlich gesehen ist es in Hessen erlaubt. Tut mir leid wenn das deine Traumwelt zerstört hat Jenny

25.01.2011 15:58


Also um mal klar zu stellen:

Mit Fachhochschulreife kann kein Lehramt auf Staatsexamen studiert werden. Nur die allgemeine Hochschulreife oder eine fachgebundene Hochschulreife befähigen dazu:


Generell wird für die allgemeinbildenden Lehramtsstudiengänge die allgemeine Hochschulreife verlangt.

Des Weiteren befähigt Sie ein Bachelorabschluss zur Aufnahme eines Hochschulstudiums.
Ein weiterer Weg ist zurzeit die fachgebundene Hochschulreife.

Auf der Homepage der Universität Kassel finden Sie folgende Informationen zum Thema "Studienbeginn mit Fachhochschulreife bzw. fachgebundener Hochschulreife":
(Es ist zu beachten wie dort auch genannt wird, dass die Regelungen derzeit Seitens des Ministeriums überarbeitet und neu verfasst werden!)

[1] http://www.uni-kassel.de/uni/studium/bewerbung/hochschulzugang/fhr.html
[2] http://www.uni-kassel.de/uni/studium/bewerbung/hochschulzugang/fhr/fghr.html

Unter den Links können Sie unter anderem folgende Auszüge entnehmen:

unter [1]: "Hochschulzugangsberechtigungen durch Studienleistungen

Im Rahmen eines Studiums, das mit Fachhochschulreife studierbar ist, können erbrachte Studienleistungen und Studienabschlüsse den Zugang zu anderen Studiengängen ermöglichen. Einerseits können dadurch Bildungsbiographien flexibler und vielfältig gestaltet werden, andererseits sind dies Qualifikationswege, die eher aus ihrem Verlauf und der individuellen Entwicklung Sinn machen. Wer beispielsweise Elektrotechnik studiert, um über eine dort erlangte weitere Hochschulzugangsberechtigung Medizin studieren zu können, läuft eventuell in eine Sackgasse, wenn der Wechsel in den angestrebten Studiengang aus unterschiedlichen Gründen nicht gelingt oder sich der Traumstudiengang oder Traumberuf als Albtraum entpuppt. Die Universität Kassel empfiehlt nicht, ein Studium allein als Qualifikationsweg zur Erlangung einer Hochschulzugangsberechtigung für einen anderen grundständigen Studiengang zu nutzen.

Wer ein Hochschulstudium abschließt, verfügt dadurch in Hessen und den meisten anderen Bundesländern auch immer über die Allgemeine Hochschulreife. Somit können sich für Studieninteressierte mit FHR nach einem ersten Studium neue Studienmöglichkeiten auch im grundständigen Bereich an Universitäten eröffnen. Ein zweites grundständiges Studium gilt allerdings als Zweitstudium, was Auswirkungen im Zulassungsverfahren bei zulassungsbeschränkten Studiengängen (Vorabquoten für Zweitstudiumsbewerber) und eventuell beim BAFöG hat."


unter [2]: "Fachgebundene Hochschulreife durch anerkannte Studienleistungen


Fachgebundene Hochschulreife durch anerkannte Studienleistungen

Eine der fachgebundenen Hochschulreife entsprechende Qualifikation haben laut Hessischen Hochschulgesetz (§ 54, Absatz 3 <http://www.hmwk.hessen.de/irj/servlet/prt/portal/prtroot/slimp.CMReader/HMWK_15/HMWK_Internet/med/594/5942de1d-cbd9-521f-012f-31e2389e4818,22222222-2222-2222-2222-222222222222>) Personen, die das Grundstudium in einem Fachhochschulstudiengang, einem gestuften Studiengang an einer Universität oder einen vergleichbaren Studienabschnitt abgeschlossen hat. Näheres soll durch eine Verwaltungsvorschrift des HMWK geregelt werden, die für August 2011 angekündigt ist.

Über das Vorliegen der fachgebundenen Hochschulreife entscheidet derzeit die Universität, an die sich eine Bewerberin oder ein Bewerber wendet. Ein allgemein anerkannter Bildungsabschluss (wie z.B. das Abitur) wird daher nicht erreicht. Die Verwaltungsvorschrift, die Näheres zum Hochschulzugang mit einer der fachgebundenen Hochschulreife entsprechenden Qualifikation regelt, wird zurzeit vom zuständigen Ministerium erarbeitet. Auch für die hessische Vergabeverordnung sind mögliche Änderungen angekündigt. Für Studieninteressierte bedeutet dies, dass die derzeitigen Regelungen ihre Gültigkeit verlieren können.

In der Verwaltungsvorschrift wird laut derzeitiger Diskussion das HHG dahingehend präzisiert werden, dass Bachelorstudiengänge keinen mit einem Grundstudium vergleichbaren Studienabschnitt haben, eine Anrechnung von Studienleistungen als fachgebundene Hochschulreife also nicht möglich ist.

Der Entwurf der hessischen Vergabeverordnung sieht vor, den Zugang zu zulassungsbeschränkten Studiengängen für Personen mit einer durch Studienleistungen erworbenen fachgebundenen Hochschulreife durch die Einführung einer Quote zu beschränken. Wird diese Quote eingeführt, stände nur eine geringe Zahl an Studienplätzen für Personen mit einer der fachgebundenen Hochschulreife entsprechenden Qualifikation zur Verfügung.


Hochschulzugang mit einer der fachgebundenen Hochschulreife
entsprechenden Qualifikation an der Universität Kassel

Die folgenden Regelungen basieren auf den aktuellen rechtlichen Grundlagen. Die Änderung der Hessische Vergabeverordnung sowie eine konkretisierende Verwaltungsvorschrift des HMWK sind angekündigt. Die Universität Kassel kann Studieninteressierten und Studierenden *nicht garantieren*, dass Studienleistungen als fachgebundene Hochschulreife in Zukunft anerkannt werden.

Zur Anerkennung der fachgebundenen Hochschulreife müssen an der Universität Kassel Studienleistungen im Umfang von *90 Credits* aus *affinen Studienfächern* erbracht werden. Dies entspricht Studienleistungen von drei Semestern Regelstudienzeit. Da die Universität Kassel in den Lehramtsstudiengängen nur zum Wintersemester Studierende aufnimmt, ist ein Wechsel mit entsprechenden Studienleistungen in der Regel erst zwei Jahre nach Beginn des ersten Studiums möglich!


[...]"(Stand 8.9.2011)

Im letzten Semester mussten zur Anerkennung der fachgebundenen Hochschulreife an der Universität Kassel Studienleistungen im Umfang von *90 Credits* aus *affinen Studienfächern* erbracht werden, da die Verwaltungsvorschrift bis zum entsprechenden Zeitpunkt nicht erarbeitet und verabschiedet war.

Die 90 Credits sind etwa nach dem 3. Semester erreicht. Ein Wechsel bzw. eine Bewerbung auf Lehramt wäre dann erst frühestens im 4. Semester möglich. Ebenso ist zu beachten, dass eine geringe Zulassungsquote in Aussicht gestellt wird, die den Zugang in das Lehramtsstudium erschwert.

Eine weitere Option wäre das Studium der Berufs- /Wirtschaftspädagogik, die bereits auf Bachelor und Master umgestellt und somit mit Fachhochschulreife begonnen werden können.
Informationen hierzu finden Sie unter:
http://cms.uni-kassel.de/unicms/index.php?id=l4



08.09.2011 13:46



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