Hallo,
ist es richtig, das laut Gesetz die Eltern nur verpflichtet sind, ihrem Kind eine Ausbildung zu bezahlen und keine zweite wie z.B. ein Studium ?
Und kann man dadurch elternunabhängiges Bafög beantragen ?
Mfg
Falko
10.07.2007 09:47
Hallo ihr, ich hoffe ihr könnt mir bei meinen Fragen zum elternunabhängigen Bafoeg weiter helfen. Also, ich habe Realschule gemacht, dannach das kaufm. BK 1 und dann 3 Jahre Ausbildung. Anschließend habe ich das 1Jährige BKFH (also die allgem. Fachhochschulreife) gemacht. Dannach habe ich ein halbes Jahr ein Vollzeitpraktkum im sozialen Bereich gemacht und ein weiteres halbes Jahr ehrenamtlich dort weiter gearbeitet um meinen Schnitt für s Studium zu verbessern. Während dieser Zeit erhielt ich immer wieder Arbeitslosengeld in Höhe von 450Euro monatlich. So bekomm ich auch noch mal ein dreiviertel Jahr zusammen, sofern mir dies angerechnet wird. Bis Ende April bin ich jetzt noch in einer Firma festangestellt. Diese Vollzeittätigkeit umfasst 2 Jahre. Definitiv bekomm ich also schon mal 5 Jahre zusammen. Mir geht es jetzt um das sechste Jahr. Wird mir das dreiviertel Jahr Arbeitslos auf das Elternunabhängige Bafoeg angerechnet, obwohl ich nur 450E erhielt? Denn wenn ja, würden mir um die sechs Jahre voll zu bekommen nur noch vier Monate fehlen. Das wäre super, kann mir sonst mein Studium auf keinen Fall finanzieren. Stehe auf völlig eigenen Beinen. Meine Eltern wohnen zwar nicht weit von mir entfernt, aber es besteht kein Kontakt seit 2,5 Jahren. Hoffe ihr könnt mir positiv antworten. Vielen Dank
10.04.2008 15:24