Praktischen Teil der FHR nachreichen
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Hallo,
ich interessiere mich für den Studiengang Informationstechnik an ihrer Fachhochschule.
Dabei habe ich folgendes Problem: ich habe bisher lediglich den schulischen Teil der Fachhochschulreife. Um die vollständige zu bekommen, brauche ich noch ein 6-monatiges Praktikum, was ich zur Zeit absolviere. Dies beende ich aber erst im September und dann wird mir erst das Zeugnis mit der Fachhochschulreife ausgestellt. Ich habe vor, mich für das kommende Wintersemester zu bewerben.
Nun meine Frage: gibt es trotzdem die Möglichkeit, mich bei Ihnen um einen Studienplatz zu bewerben, lediglich mit meinem jetzigen Zeugnis, sprich nur dem schulischen Teil bzw. die komplette Fachhochschulreife nachzureichen?
Vielen Dank im Voraus.
19.06.2007 00:03
Ich sehe gerade, dass dieses forum sich ja nicht von einer bestimmten Schule ist. Also ich habe vor, mich in Braunschweig/wolfenbüttel zu bewerben. Vielleicht kann mir ja hier trotzdem geholfen werden.
19.06.2007 00:07
Wenn du den schulischen Teil der Fachhochschulreife hast und den Beginn des Praktikum nachweisen kannst, sollte dich die Fachhochhochschule eigentlich befristet immatrikulieren können, da du ja mit Beginn des Studiums (das Wintersemester beginnt offiziell am 01.10.) die komplette Fachhochschulreife nachweisen kannst und die Praktikumsbestätigung ja eigentlich nur eine Formsache ist.
Frag doch einfach mal bei der Studienberatung bzw. im
Immatrikulationsbüro der
Fachhochschule Braunschweig-Wofenbüttel nach.
19.06.2007 06:54
Ich habe genau das gleiche Problem.
Ich habe den schulischen Teil der Fachhochschulreife erlangt und bin zur Zeit als Praktikant für sechs Monate beschäftigt. Mein Praktikum fing ich gleich nach Beendigung meines Zivildienstes am 1.4 an. Da ich erst am 1.9 die sechs Monate absolviert habe und mich für das Wintersemester an der FH osnabrück in diesem Jahr anmelden will, verpasse ich damit den immatrikulierungstermin vom 15.07. Doch durch den Zivildienst war ich verhindert und konnte deshalb erst zum genannten Zeitpunkt mein Praktikum anfangen. Ich würde es auch als nicht fai betrachten wenn mir jetzt zwei Jahre verloren gingen wengen dem Zivildienst und ich bis zum nächsten Wintersemester warten muss. Ich möchte gerne Medieninformatik an der FH-Osnabrück studieren, habe zuvor den Abschluss als technischer Assistent für Informatik erhalten und kann mich nur für das Witersemester einschreiben da dieser Sudiengang nicht im Sommersemester beginnt. Wie gehe ich jetzt am besten vor? Das ist alles viel zu kompliziert wenn man mich fragt.
03.07.2007 00:00
Du solltest dich schleunigst an die FH Osnabrück wenden. Der 15.07. ist kein "immatrikulierungstermin" sondern der Bewerbungsschluss für das Wintersemester. Das Studium fängt erst am 01.10. an - wenn du bis dahin die Voraussetzungen für das Studium nachweisen kannst, sollte der Beginn des Studiums in Wintersemester möglich sein. Wahrscheinlich brauchst du aber einen Nachweis, dass du dein Praktikum schon begonnen hast.
03.07.2007 06:39
Kann man sich die Zeit aus dem Grundwehrdienst (9 Monate) als Anteil zum praktischen Teil der Fachhochschule anrechnen lassen?
08.11.2007 22:00
hallo leute, ich habe da mal ne frage !!ich habe meinen schuluschen teil der fachhochschulreife, ich weiß das ich das eine jahr praktikum noch machen muss. meine frage: wie oder wo wird mir das dann zusammen geschrieben als komplettes zeugnis??? lg anne
28.09.2009 10:41
hallo anne,
das kommt auf das bundesland an - in einigen stellt die bisherige schule das zeugnis aus nach vorlage der praktikumsbescheinigung, in anderen nicht. frag mal in deiner schule.
29.09.2009 13:09
Hallo! Weiß vielleicht jemand von Euch, wie das dann mit dem Notendurchschnitt ist?
Ensteht dann ein neuer?
- ich habe die HH mit 2,6 abgeschlossen
- die Ausbildung mit der Note "gut" bestanden (Prüfungszeugnis)
- und die Berufschule habe ich mit 2,1 abgeschlossen
Leider kann mir keiner diese Frage beantworten und ich weiß nicht mehr, an wenn ich mich sonst noch wenden soll.
Liebe Grüße
02.10.2009 18:36
vermutlich bleibt es beim Schnitt des Schulzeugnisses, da durch den Nachweis der Ausbildung der schulische Teil der FH-Reife sozusagen als echte FH-Reife gilt. Frag in Deiner bisherigen Schule nach.
06.10.2009 10:40