Ausgestaltung des Praktikums
Das Praktikum muss folgende Tätigkeiten umfassen:
Einsicht in die Aufgabengebiete der Sozialarbeit/Sozialpädagogik; vertiefendes Kennenlernen mindestens eines Arbeitsfeldes
Kennenlernen von Organisation und Funktion der Praktikumsstelle
Kennenlernen von Mitteln und Methoden der Arbeit durch Übernahme kleiner Teilaufgaben aus dem jeweiligen Praxisfeld, dazu sollten auch Verwaltungsaufgaben gehören
Teilnahme an Dienst- und Arbeitsbesprechungen der Praxisstelle
Es kann in allen Einrichtungen von Trägern der Jugend-, Sozial- und Gesundheitshilfe, bei Einrichtungen der Kirche und bei Trägern außerschulischer Bildungsarbeit abgeleistet werden, sofern gesichert ist, dass die überwiegende Tätigkeit in der Sozialen Arbeit liegt.
Einschlägige Ausbildungs- und Berufstätigkeiten (auch Bundeswehr- oder Zivildienstzeiten) werden auf die Praktika angerechnet. Abgeleistete Praktika, die zur Erlangung der Fachhochschulreife notwendig waren, werden ebenfalls auf die besonderen Einschreibungsvoraussetzungen angerechnet, wenn sie in den beschriebenen Bereichen absolviert wurden.
Das Praktikum ist stets vor Beginn des Studiums abzuleisten und bei der Einschreibung nachzuweisen. Bei der Erfüllung einer nach dem Grundgesetz vorgesehenen Dienstpflicht (nur Wehr- oder Ersatzdienst) unmittelbar vor Studienbeginn müssen vor Aufnahme des Studiums mind. sieben Wochen Praktikum nachgewiesen werden. Die restlichen sechs Wochen müssen bis zum Beginn des zweiten Fachsemesters nachgewiesen werden.
21.08.2011 11:27